Energieausweis
Wer braucht einen Energieausweis?
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude.
Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.
Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer sollen einfach ablesen können, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen.
Für Eigentümer,die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis eine kostengünstige Erstberatung dar. Hier werden die wichtigsten Gebäudedaten erfasst und der energetische Zustand ermittelt.
Auf der Basis konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis können weitere Energieberatungen , wie zum Beispiel Vor-Ort Energiesparberatung, aufbauen oder Maßnahmen direkt beauftragt werden.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Egal ob Verbrauchsausweis oder bedarfsausweis, sie alle basieren neben allgemeinen Angaben zum Haus auf dem Verbrauch an Energie, welche zum Erwärmen der Räume und des Wassers benötigt wird.
Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen:
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Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle - Fenster, Decken und Außenwände - sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt.
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Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftigc-
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