Öffentlich bestellt und vereidigte SachverständigePersonen, die öffentlich als Sachverständige bestellt und vereidigt wurden, werden von Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders anerkannt, ihren Aussagen und fachkundigen Urteilen wird eine besondere Glaubwürdigkeit beigemessen. Die öffentliche Bestellung erlaubt dem Sachverständigen auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt ist, Gutachten zu erstatten und andere Aufgaben zu erfüllen, insbesondere Beratungen, Prüftätigkeiten, Überwachungen, schiedsrichterähnliche und schiedsgerichtliche Tätigkeiten auszuüben. |


