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Phase 1: Erhebung des Ist-Zustandes

Aufgabe des Beraters/der Beraterin ist es, den energietechnischen Ist-Zustand sowohl des Gebäudes als auch der Heizungsanlage darzustellen und auszuwerten. Zweck der Erhebung ist es, alle energetischen Schwachstellen

an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten. Zunächst notiert der Berater/die Beraterin die allgemeinen Gebäude- Daten: Haustyp und Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, Größe der beheizbaren Wohnfläche.

Dann muss er die Gebäude wärmetechnisch einstufen, und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten  Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken (Balkonplatte, Rolladen-Kästen, Heizkörper-Nischen, Gebäudeecken usw.).
Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiespar-Maßnahmen. Ferner muss der Berater/die Beraterin genaue Angaben über das Volumen des Gebäudes machen. Diese Angaben dienen dazu, den Lüftungswärme- Bedarf des Hauses zu ermitteln. Dabei sind auch offensichtliche unkontrollierte Lüftungswärmeverluste (z.B. durch undichte Fenster, Türen, Dächer (ausgebaut), Verbrennungsluftversorgung von Kachel- oder Kaminöfen aus beheizten Räumen usw.) zu erfassen und auszuweisen.

Schließlich muss der Berater/die Beraterin noch den Ist-Zustand der Heizungsanlage erfassen. Dazu gehören neben

den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn- Leistung, Wirkungsgrad usw.) die Daten über den Wärme-Erzeuger (mindestens entsprechend Schornsteinfeger- Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im gesamten Heizungssystem inklusive Steuer- und Regelungstechnik.

   

 
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