Phase 2: Der BeratungsberichtNach der Analyse des Ist-Zustands fertigt der Berater einen schriftlichen Beratungsbericht an. Dieser muss den Vorgaben der Anlagen zur Richtlinie entsprechen und folgende Punkte enthalten: Eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen), die Grunddaten des Gebäudes, den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage, die energetischen Schwachstellen, die Warmwasserbereitung, Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens) zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen), Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien, einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen, einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen, die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen in nachvollziehbarer Form, so dass Sie später die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbständig an aktuelle Preisentwicklungen anpassen können sowie einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung. |


