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Phase 2: Der Beratungsbericht

Nach der Analyse des Ist-Zustands fertigt der Berater einen schriftlichen Beratungsbericht an. Dieser muss den Vorgaben der Anlagen zur Richtlinie entsprechen und folgende Punkte enthalten:

Eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen),

die Grunddaten des Gebäudes, den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage, die energetischen Schwachstellen,

die Warmwasserbereitung, Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens) zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl.

unter Berücksichtigung von Eigenleistungen), Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien,  einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen,  einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen, die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen in nachvollziehbarer Form, so dass Sie später die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbständig an aktuelle Preisentwicklungen anpassen können sowie  einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung.  

 
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