Phase 3: Das persönliche BeratungsgesprächZu den vertraglichen Pflichten des Beraters/der Beraterin gehört es, dem Beratungsempfänger, also Ihnen, den Beratungsbericht auszuhändigen und den Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch zu besprechen. Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen im Einzelnen zu erörtern. Aufgabe des Beraters/der Beraterin ist es zum Beispiel, Ihnen konkrete Tipps zu geben, wie Sie die Vorschläge am besten (und kostengünstigsten) umsetzen können. Der Berater soll Sie auch auf Förderprogramme aufmerksam machen und Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner benennen. Ferner soll er/sie ausführlich auf Ihre Fragen eingehen und Ihnen behilflich sein, wenn Sie zum Beispiel eine Erweiterung des Maßnahmen-Katalogs wünschen. Dazu sollte Ihnen nach Möglichkeit der Bericht vor dem persönlichen Gespräch zur Verfügung gestellt werden.
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