Privatgutachten
Sinn und Zweck eines Privatgutachtens ist es,
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dem Auftraggeber fehlendes Fachwissen zu vermitteln.
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Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.
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mögliche Ansprüche, ohne gerichtliche Auseinandersetzung und deren Folgekosten, geltend zu machen, oder Meinungsverschiedenheiten durch Feststellungen von Sachverhalten beizulegen.
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gutachterliche Bewertungen von Soll- und Ist-Zuständen.
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