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Privatgutachten

Sinn und Zweck eines Privatgutachtens ist es,

  • dem Auftraggeber fehlendes Fachwissen zu vermitteln.

  • Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.

  • mögliche Ansprüche, ohne gerichtliche Auseinandersetzung und deren Folgekosten, geltend zu machen, oder Meinungsverschiedenheiten durch Feststellungen von Sachverhalten beizulegen.

  • gutachterliche Bewertungen von Soll- und Ist-Zuständen.

         

 
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