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Der Sachverständige

Der Wunsch der Menschen, ein eigenes Dach über dem Kopf zu haben, ist so alt wie die Menschheit selber.
Leider geht dieser Wunsch oftmals nicht ohne Probleme in Erfüllung.
Schäden und Mängel an Gebäuden gehören mittlerweile zum traurigen Alltag.

 

Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden hilft Ihnen solche Mängel bzw. Schäden bei der Erstellung Ihrer Immobilie zu vermeiden.

 

Sachverständige gibt es jedoch sehr viele und nicht alle wissen, was sie tun. Daher müssen Sie Ihren Sachverständigen ebenfalls mit Sorgfalt auswählen.

Eine kleine Hilfe hierbei sind die verschiedenen Titel, die es für Sachverständige gibt:

  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverändige:

Diese Sachverständige müssen bei einer Kammer (Industrie- und Handelskammer, Architekten- oder Ingenieurkammer oder Handwerkskammer) Ihr spezielles Fachwissen nachweisen und einen Nachweis über Ihre jährliche Fortbildung erbringen. Weiter werden solche Sachverständige in der Regel nur noch auf bestimmte Zeit (5 Jahre) öffentlich bestellt. Nach dieser Zeit wird von der bestellenden Kammer die Qualifikation des Sachverständigen erneut geprüft.

Bei der Wahl eines solchen Sachverständigen haben sie somit ein hohes Maß an Sicherheit.

Leider gibt es auch hier deutliche Unterschiede:

Die Prüfung zum Sachverständigen sieht bei der Industrie- und Handelskammer sowies den Architekten- und Ingenieurkammern ganz anders aus als bei den Handwerkskammern.

 

  • Zertifizierte Sachverständige:

Diese Sachverständige werden beim TÜV, der DEKRA, dem GTÜ oder ähnlichen Instiutionen ausgebildet und über eine Prüfung zertifiziert. Teilweise werden auch hier die Sachverständigen nur auf eine bestimmte Zeit zertifiziert und teilweise müssen auch hier die Sachverständigen einen Nachweis Ihrer Fortbildung oder Ihrer Befähigung in bestimmten bzw. unbestimmten Zeitabschnitten erbringen. Dies hängt von der Art der Zertifizierung ab. Auch hier gibt es nicht immer einheitliche Richtlinien.

Auch bei der Wahl eines solches Sachverständigen bekommen sie somit eine Qualität zugesichert, die jedoch aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsregelungen der einzelnen Institute recht unterschiedlich sein kann.

 

  • Freie Sachverständige:

Er gehört keiner Kammer oder Instituion an und ist daher hinsichtlich seiner Qualifikation, Fortbildung und Auswahl und Ausführung seiner Aufträge frei. Er muss über keine bestimmten Nachweise verfügen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle freien Sachverständigen schlechter ausgebildet sein müssen als öffentlich bestellte und vereidigte  oder zertifizierte Sachverständige. Hier ist es für den Laien jedoch nur schwieriger feststellbar, ob der Sachverständige über das entsprechende Fachwissen auch wirklich verfügt.

              

 
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